Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die Bene GmbH (nachfolgend „Bene“) mit der Geschäftsanschrift Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen an der Ybbs, betreibt die Co-Meeting-Fläche Meeting Suites in 1040 Wien, Weyringergasse 30.

Für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Bene sind ausschließlich folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) verbindlich, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Sämtliche AGB des Vertragspartners werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Mitarbeiter von Bene sind ausdrücklich nicht ermächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen. Abweichungen von diesen AGB können nur verbindlich vereinbart werden, wenn Bene die Abweichungen schriftlich anerkennt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

Der Vertragsabschluss, die Erbringung der Leistungen – auch zukünftige – erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), die einen integrierenden Bestandteil zum Vertragsverhältnis darstellen und mit Vertragsabschluss rechtsverbindlich vereinbart werden. Entgegenstehende oder in unseren AGB nicht enthaltene und/oder anders lautende Bedingungen und AGB des Kunden erkennen wir nicht an und werden nicht Vertragsbestandteil. Verwendet der Kunde sohin insbesondere eigene AGB, dann ist deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen und hindern die ausschließliche Anwendbarkeit unserer AGB nicht.

Unter Konsumenten sind im Folgenden „Konsumenten“ im Sinne des Konsumen- tenschutzgesetztes („KSchG“) zu verstehen.

  1. Vertragsgegenstand / Vertragspartner

Vertragsgegenstand ist die befristete Überlassung / Nutzung von Räumen, Flächen und Einrichtungsgegenständen für ein Meeting, eine Konferenz oder eine Veranstaltung in den Räumlichkeiten von Bene, sowie die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen durch Bene und deren Partner.

Die Räume, Flächen und Einrichtungsgegenstände werden ausschließlich aufgrund einer getroffenen Nutzungsvereinbarung über die Buchungsplattform Anny.co oder eines unterfertigten Bestellformulars bereitgestellt und übergeben. Sämtliche zur Verfügung gestellten Räume, Flächen usw. sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Festgehalten wird, dass die Räumlichkeit kein Mietgegenstand im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) ist und daher ausschließlich die Bestimmungen dieser Vereinbarung und subsidiär die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Anwendung gelangen. Die Bereitstellung der Räume, Flächen und Einrichtungsgegenstände zu dem Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) unterliegenden Veranstaltungen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht beschränkt auf, Theateraufführungen jeder Art und öffentliche Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen im Sinne des § 1 Wiener Veranstaltungsgesetz.

Es wird vereinbart, dass während der gesamten Dauer der Veranstaltung ein Mitarbeiter der Bene oder ein anderer dafür vorgesehener von Bene bestimmter Mitarbeiter vor Ort sein wird, um die Veranstaltung organisatorisch zu überwachen. Vertragspartner ist jene juristische oder natürliche Person, welche mit Bene einen Vertrag über die zeitlich befristete Nutzung von Räumen, Flächen und Einrichtungsgegenständen sowie über die Erbringung von Dienstleistungen durch Bene im Zuge einer Veranstaltung in der Co-Meeting-Fläche Meeting Suites abschließt.

Angebote von Bene richten sich ausschließlich an Unternehmer. Vertragsabschlüsse finden nicht mit Verbrauchern im Sinne des KSchG statt und sind, sofern der Kunde dies Bene verschweigt, jedenfalls nur zu den Bedingungen dieser AGB gültig.

Der Kunde verpflichtet sich, bei Vertragsabschluss eine rechtsgültige Zustelladresse bekanntzugeben und Bene bzw. Anny unverzüglich jede Änderung dieser Zustelladresse nachweislich bekanntzugeben. Jedenfalls gilt eine Zustellung durch Bene an die gültige Meldeadresse einer natürlichen Person oder des jeweilig vertretungsberechtigten Organs einer juristischen Person als rechtsgültig und vereinbart. Zustellungen an die bekannt gegeben E-Mailadresse können ebenfalls rechtsverbindlich erfolgen.

  1. Vertragsabschluss

Bene stellt dem Vertragspartner über den Anbieter Anny im Zuge der Buchung sämtliche Informationen zu den Leistungen, Zahlungskonditionen und Stornogebühren zur Verfügung. Durch die Buchung in Kombination mit der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zu Stande. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Vertragspartner die kostenpflichtige Buchung bei Anny bestätigt. Bei Vertragsabschluss für die Räumlichkeiten der Co-Meeting-Fläche Meeting Suites dient auch das Bestellformular als Vertragsurkunde.

  1. Preise

Alle angeführten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer (USt), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Das vereinbarte Entgelt umfasst alle Leistungen der Bene GmbH, die im letztgültigen Angebot oder Bestellformular vereinbart wurden. Zusätzliche Leistungen werden in der Endabrechnung berücksichtigt.

Getränke werden nach dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet, soweit im letztgültigen Angebot oder im Bestellformular keine Pauschale vereinbart wurde.

  1. Zahlungsmodalitäten

Der Vertragspartner ist verpflichtet den gesamten Rechnungsbetrag vor Beginn der vertraglich vereinbarten Nutzung unserer Räumlichkeiten, Flächen und Einrichtungsgegenstände vollständig an Bene zu entrichten. Gegebenenfalls können Zusatzleistungen vor Ort gebucht und bezahlt werden.

Zahlungen erfolgen entweder per Rechnung oder über die von uns angebotenen Zahlungsdienstleister.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Einlangen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die fristgerechte Zahlung der im Vertrag festgehaltenen Anzahlungen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Vertragserfüllung.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden und/oder auch höhere Zinsschäden unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des - auch unverschuldeten - Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Schäden, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Mahn-, Inkassokosten und sonstige Betreibungskosten (insbesondere auch außergerichtliche Rechtsanwaltskosten berechnet nach Rechtsanwaltstarifgesetz-Einzelleistung seit Übergabe des Aktes an den Rechtsanwalt) zu ersetzen. Der Kunde hat uns neben dem Anspruch gem. § 458 UGB, wenn wir das Mahnwesen selbst betreiben, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 12,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,- jeweils zu bezahlen.

Bene kann die Abhaltung der Veranstaltung vom Erlag eines Depots in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrags abhängig machen. Wird das Depot nicht spätestens 14 Tage vor dem Termin der geplanten Veranstaltung geleistet, kann die Bene vom Vertrag zurücktreten und ist die Bene von der Erbringung sämtlicher Leistungen befreit.

Jede Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden gegen das Entgelt sowie gegen andere Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Bene ist unzulässig und wird von den Vertragsparteien, sofern solche Forderungen von Bene nicht ausdrücklich vorher schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden, ausgeschlossen.

Wir sind berechtigt, Rechnungen auch ausschließlich elektronisch per E-Mail, als E-Mail- Anhang, Web-Download, Pdf- oder Textdatei, als eingescannte Papierrechnung oder als Fax- Rechnung an den Kunden zu übermitteln. Der Kunde erteilt die widerrufbare Zustimmung zu dieser Art der Rechnungsausstellung. Für die Zusendung der Rechnung sind die uns bekanntgegebenen und/oder öffentlich bekannten Kommunikationsdaten (z.B. E-Mail- Adresse, Fax-Nummer, etc) maßgeblich. Der Kunde hat als Rechnungsempfänger dafür zu sorgen, dass elektronische Rechnungen ordnungsgemäß zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme und Firewalls entsprechend adaptiert sind. Der Kunde hat seine Kommunikationsdaten sowie deren allfällige Änderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebenen Kommunikationsadressen gelten diesem als zugegangen.

Bene behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit dem Auftrag und/oder der Lieferung entstandenen Forderungen, unabhängig von der Fälligkeit, an Dritte abzutreten (z.B. Factoring). Gegenstand der Abtretung können alle im Vertrag genannten Forderungen aus Leistungen aus dem Geschäftsbetrieb von Bene samt allen Nebenrechten sein. Ebenso behält sich Bene das Recht vor, fällige Forderungen an Dritte zu verpfänden.

  1. Stornogebühren

Sofern die Regelungen über die Stornierung mit dem Vertragspartner nicht individuell vereinbart werden, gelten bei allen Buchungen folgende Konditionen:

  1. Stornierungen bis 8 Wochen vor dem Tag der Veranstaltung: Zahlung von 50% der gesamten Auftragssumme.
  2. Stornierungen bis 4 Wochen vor dem Tag der Veranstaltung: Zahlung von 75% der gesamten Auftragssumme.
  3. Stornierungen innerhalb von 2 Wochen vor dem Tag der Veranstaltung: Zahlung von 100% der gesamten Auftragssumme.

Abweichungen dieser Stornierungsregelungen sind nur durch schriftliche Regelung im Vertrag möglich. Die Stornogebühren unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

Bei auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Buchungs- und Reservierungsabkommen, endet der Vertrag mit Zeitablauf. Bei vorzeitiger Nutzungsbeendigung ist Bene berechtigt, das gesamte vereinbarte Entgelt zu verrechnen.

Darf die Buchung aufgrund von Sonderverordnungen der Regierung (Harter Lockdown als Corona-Maßnahme) nicht wahrgenommen werden, kann der Mieter kostenlos auf ein anderes freies Datum innerhalb 3 Monate nach Beendigung der Regierungsmaßnahme umbuchen. Eine Umbuchung ist schriftlich per E-Mail zu erledigen. Bei Stornierung gelten immer die Stornobedingungen.

  1. Pflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner verpflichtet sich alle Räume, Flächen und Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Der Vertragspartner haftet für jede Beschädigung sowie für jede, durch nicht vertragsmäßigen Gebrauch hervorgerufene übermäßige Abnutzung.

Der Vertragspartner verpflichtet sich Dritte nicht in Ihrer Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände zu stören.

Der Vertragspartner verpflichtet sich Räumlichkeiten und Infrastruktur der Bene für keine illegalen oder strafbaren Handlungen zu nutzen. Im Falle eines sittenwidrigen, anstößigen, gesetzeswidrigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens seitens des Vertragspartners oder von ihm eingeladenen Dritten behält sich Bene das Recht vor den Vertragspartner und/oder Dritten des Hauses zu verweisen.

Das Aufstellen oder Montieren von mitgebrachten Möbeln sowie jegliche bauliche Veränderung ist strikt untersagt.

Der Vertragspartner verpflichtet sich den Anweisungen der Bene, insbesondere des Bene Mitarbeiters vor Ort Folge zu leisten.

Der Vertragspartner verpflichtet sich sämtliche ihm im Zuge der Nutzung der Räumlichkeiten zufällig bekannt gewordenen Unternehmensgeheimnisse und Informationen betreffend Kunden, Projekte, Technologien, Pläne, Finanzen etc. seitens Bene sowie Dritter bei sonstiger Schadenersatzpflicht vertraulich zu behandeln.

  1. Haftung

Bene leistet Gewähr für die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung und haftet nur für Sachschäden die Bene, ihre Mitarbeiter oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschulden. Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt. Abgesehen von Personenschäden haftet Bene dem Vertragspartner nur dann, wenn uns der Vertragspartner grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweist. Bene haftet nicht für beschädigte, verlorene oder gestohlene Gegenstände, die der Vertragspartner, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten oder sonstige Dritte aus der Sphäre des Vertragspartners, Besucher und Gäste vor oder während der Veranstaltung in die gemieteten Räume eingebracht haben.

Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko seiner Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitungen, des Aufbaus, der Durchführung der Veranstaltung und des Abbaus. Er haftet für alle Schäden und auch Folgeschäden, die er oder von ihm beauftragte und/oder beschäftigte Personen, Besucher und/oder Gäste seiner Veranstaltung, zu wessen Nachteil auch immer, verursachen.

Der Vertragspartner haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftung jedenfalls für alle Schäden am Gebäude, am Inventar und den Einrichtungsgegenständen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, Bene hinsichtlich sämtlicher Schäden vollkommen schad- und klaglos zu halten. Im Falle von Verschmutzungen oder Beschädigungen ist Bene dazu berechtigt, sämtliche Reinigungs- Reparaturkosten, Bearbeitungsentgelt, sowie Reparaturkosten und Umsatzausfälle wegen Nichtbenutzbarkeit, in Rechnung zu stellen.

Unter keinen Umständen haftet Bene für Auftragsverluste, entgangenen Gewinn, nicht eingetretene aber erwartete Ersparnisse, Datenverluste oder -schäden, Ansprüche Dritter oder jegliche sonstige Folgeschäden.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, Bene hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die sich aus der rechtswidrigen und schuldhaften Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Vertragspartner ergeben. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung umfasst.

Bene haftet nicht für Datenverluste, den vorübergehenden Ausfall oder die Leistungsverminderung von Internetzugang und sonstigem Büro oder IT-Services.

Alle Passwörter und Zugangsdaten sind Eigentum der Bene GmbH. Der Vertragspartner verpflichtet sich diese vertraulich zu behandeln.

Bene ist nicht verantwortlich für widerrechtliches Verhalten anderer Nutzer.

Die Haftung für Schäden aus behördlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, zufälligen Schäden und höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

  1. Versicherung

Der Vertragspartner verpflichtet sich für die Nutzung der Räumlichkeiten über eine ausreichende Versicherungsdeckung (insbesondere Haftpflichtversicherung) zu verfügen und diese vor Beginn der Nutzung auf Verlangen vorzuweisen.

Der Vertragspartner haftet Bene für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeit entstehen. Der Vertragspartner haftet auch für Schäden, die durch von ihm eingeladenen Dritten verursacht wurden. Sollte Bene von Dritten zum Ersatz von Schäden herangezogen werden, die der Vertragspartner oder von ihm eingeladene Dritte verursacht haben, so verpflichtet sich der Vertragspartner zum unverzüglichen und vollständigen Ersatz des Schadens.

Bene übernimmt keinen Versicherungsschutz für vom Vertragspartner oder Dritten eingebrachten Gegenstände.

Bei Übernahme der Räumlichkeiten für die Nutzung, sowie nach Beendigung der Nutzung wird eine gemeinsame Begehung zwischen dem Vertragspartner oder einem durch ihn genannten Vertreter und einem bevollmächtigten Mitarbeiter von Bene durchgeführt und etwaige Vor- oder Nachschäden schriftlich festgehalten.

Für den Fall des Verzichtes auf die gemeinsame Begehung, verliert der Vertragspartner alle Ansprüche auf eine Reklamation und ist verpflichtet, die schriftlich von Bene festgehaltenen Vor- oder Nachschäden der Räumlichkeiten zu akzeptieren.

  1. Rücktritt vom Vertrag und vorzeitige Vertragsbeendigung

Bene kann, gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten, wenn:

– der Vertragspartner die vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht leistet;

– der Vertragspartner die behördlich notwendigen Genehmigungen (z.B. verpflichtende Anmeldung beim Magistrat durch Veranstalter) nicht fristgerecht vorlegt oder die Behörde die Veranstaltung verbietet;

– die Veranstaltung den Vereinbarungen oder dem Niveau der Bene widerspricht, gegen rechtliche Bestimmungen verstößt oder durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist;

– die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, wie insbesondere eines Streiks, Naturkatastrophen oder andere von Bene nicht zu vertretenden Umstände unmöglich ist.

Für den Fall, dass der Vertragspartner das vereinbarte Entgelt nicht fristgerecht bezahlt, ist Bene berechtigt den Vertragspartner von der Nutzung auszuschließen, bis er den vollen offenen Betrag bezahlt hat. Dies beinhaltet das Recht, dem Vertragspartner den Zutritt zu verweigern.

 

  1. Catering

Im Co-Meeting-Fläche Meeting Suites erfolgt die gastronomische Betreuung durch den Cateringpartner von Bene. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken und deren Verzehr ist in den Räumlichkeiten der Meeting Suites by Bene nicht gestattet.

 

  1. Bestellung / Garantierte Personenanzahl

Um die Qualität der Veranstaltung und der Speisen garantieren zu können, ist die Personenanzahl an Gästen, die Speisenplanung sowie sonstige wichtige Details spätestens bis 10 Werktage vor der Veranstaltung Bene nachweislich bekannt zu geben. Bene trifft nach diesen Angaben alle Vorbereitungen. Die Anzahl an angebenden Personen dient zudem auch als Verrechnungsgrundlage im Zusammenhang mit der Endabrechnung.

 

  1. Datenschutz

Bene verarbeitet die vom Vertragspartner mitgeteilten Daten (Name, E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer sowie technische Daten (z.B. IP-Adresse und Logs) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Bene verarbeitet diese personenbezogenen Daten, zum Zweck der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, sowie zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten, insbesondere der Beantwortung von Anfragen der Vertragspartner, der organisatorischen und technischen Administration, sowie zu Buchhaltungs- und Verrechnungszwecken.

Personenbezogene Daten werden an

– Leistungsträger, Lieferanten und Dienstleister

– öffentliche Stellen und Banken,

–  BGO Konzerngesellschaften, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen und/oder zur Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen notwendig ist, oder der Vertragspartner hierzu seine Einwilligung erteilt hat, weitergegeben. Eine Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten kann vom Vertragspartner jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf kann per E-Mail an datenschutz@bene.com sowie postalisch an Bene GmbH, Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen an der Ybbs erfolgen. Bene hat sämtliche Vereinbarungen getroffen, um bei der Weitergabe, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen.

 

Die online Buchung der Räume, Flächen, Einrichtungsgegenstände und Dienstleistungen erfolgt über die Buchungsplattform Anny.co. Dazu hat Bene mit Anny eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art 28 DSGVO geschlossen, in welcher Anny die DSGVO konforme Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Rechte betroffener Personen gewährleistet.

 

Der Vertragspartner hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Nimmt der Vertragspartner an, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, kann er sich bei der Datenschutzbehörde beschweren.

Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung und hat dafür zu sorgen, dass er insbesondere zur Datenweitergabe von personenbezogenen Daten, berechtigt ist.

Bene speichert personenbezogene Daten nach der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und/oder solange sie zur Vertragserfüllung erforderlich sind, oder der Vertragspartner in die Speicherung eingewilligt hat.

Weitere Informationen zum Datenschutz erhält der Vertragspartner unter www.meeting-suites.com/Datenschutz bzw. www.anny.co/privacy

 

Der Vertragspartner gibt sein Einverständnis, dass seine personenbezogenen Daten für die Zusendung von Informationen über neue Produkte und Dienstleistungen per E-Mail verwendet werden dürfen. Der Vertragspartner willigt ferner ein, dass seine persönlichen Daten zu Zwecken der Marktforschung verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe dieser Daten sowie der Umfrageergebnisse an Dritte findet nicht statt. Der Vertragspartner erklärt sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich damit einverstanden, von uns (oder von uns beauftragten Datenschutzdienstleistern) per E-Mail kontaktiert zu werden. Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht einer solchen Nutzung mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Der Widerspruch ist postalisch oder per E-Mail an Bene zu richten.

 

  1. Diskretion, Wettbewerbs- oder Konkurrenzschutz

Bene verpflichtet sich, Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erlangt, vertraulich zu bearbeiten und nur auf ausdrückliche Weisung des Berechtigten, ausgenommen auf behördliche oder gerichtliche Anordnung, an Dritte weiterzugeben. Bene ist es gestattet, bei Vorliegen von wichtigen Gründen, die Daten des Nutzers an den Vermieter des jeweiligen Standortes bekannt zu geben.

Der Vertragspartner hat keinen Wettbewerbs- oder Konkurrenzschutz aus diesem Vertragsverhältnis, dies weder gegenüber Bene noch gegenüber anderen Nutzern. Insbesondere stehen dem Kunden daher wegen des Verhaltens anderer Kunden keine Ansprüche gegen Bene zu.

 

  1. Mängelrüge

Mängel in der Leistungserbringung müssen unter deren genauer Angabe unverzüglich, nach Leistungserbringung vom Vertragspartner nachweislich schriftlich gerügt werden. Spätere Mängelrügen können nicht anerkannt werden.

  1. Zusatzvereinbarungen

Sind Installationen von Dekorationsmaterialien oder sonstigen Gegenständen geplant, so ist dies Bene im Vorfeld mitzuteilen und deren Einverständnis einzuholen. Sämtliche Kosten der Herstellung und des Abbaus von Dekorationen und Installationen gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Das Anbringen von Dekorationen oder sonstigen Gegenständen an sämtlichen Flächen, außer an Pinnwänden ist untersagt.

Nach Beendigung der Veranstaltung, sind die gemieteten Räumlichkeiten in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen.

Sollten Verschmutzungen das normale Maß überschreiten, trägt der Kunde alle anfallenden Reinigungskosten.

Bei vom Kunden oder dessen Gästen verursachten Schäden tritt das Schadenersatzrecht in Kraft. Die Haftung bezieht sich auf sämtliche Schäden und Nachteile, die Bene oder dritte Personen durch das Verschulden des Kunden, seiner Begleiter oder anderer Personen, für die der Kunde verantwortlich ist, erleiden. Dies gilt auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zu Schadenersatzleistungen direkt den Konferenzraumvermieter in Anspruch zu nehmen. Auch bei überlassenem Equipment, Geräten, Küchengeräten oder technischen Anlagen kommt diese Regelung zur Geltung.

Der Vertragspartner hat sich an alle geltenden Bestimmungen wie etwa Lärmschutz und Lärmbelästigung zu halten und im Falle einer Anzeige Bene schad- und klaglos zu halten.

Bene kann dem Vertragspartner im Anlassfall geeignete Ersatzkonferenzräumlichkeiten zur Verfügung stellen, wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn Räume unbenutzbar geworden sind oder sonstige wichtige Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

Sämtliche mitgebrachten Gegenstände sind vom Mieter der Räumlichkeiten wieder mitzunehmen beziehungsweise zu entfernen.

 

  1. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

- Auf die AGB und die Vertragsbeziehung ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden, unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes und unter Ausschluss der nicht zwingenden Kollisionsnormen/Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (IPRG). Weiter- bzw. Rückverweisungen sind ausgeschlossen.

- Erfüllungsort ist 1010 Wien, Österreich (Europa).

- Als Wahlgerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertragsverhältnis wird im Falle von Ansprüchen unsererseits gegen den Kunden das sachlich zuständige Gericht in 1010 Wien, Österreich (Europa) vereinbart. Wir haben in jedem Fall das Recht, auch am allgemeinen oder einem allfälligen besonderen Gerichtstand des Kunden zu klagen.

Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertragsverhältnis wird im Falle von Ansprüchen des Vertragspartners gegen uns das sachlich zuständige Gericht in 1010 Wien, Österreich (Europa) vereinbart.

Für Klagen gegen Vertragspartner, die Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt gemäß § 14 KSchG als Gerichtsstand der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung.

  1. Schriftlichkeitsgebot, Salvatorische Klausel

- Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftlichkeitsgebot.

- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Bene und der Vertragspartner verpflichten sich, im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch Bestimmungen, die dem Inhalt und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst entsprechen, zu ersetzen.

  1. Gültigkeit

Die vorstehenden AGB gelten ab August 2024.